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AGB

AGBs KI – Stand Februar 2020

1. Allgemeines

1.1 Anlagenbetreiber des Kletterzentrum Innsbruck ist die „Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH“ mit Sitz in der Matthias Schmidstraße 12c, 6020 Innsbruck Tel.: 0512 / 397340 e mail: info@kletterzentrum-innsbruck.at


Schriftverkehr und Hinweise an:

Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH
„Kletterzentrum Innsbruck“
Matthias Schmidstr. 12c
A-6020 Innsbruck
e mail: info@kletterzentrum-innsbruck.at
Tel. 0043 0512 397340

1.2 Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der Benutzerordnung (BO) und der Verhaltensregeln in der Kletteranlage, welche einzuhalten sind.

1.3. Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu Leisten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere BO bzw. gegen die Verhaltensregeln oder bei Gefahr für einen sicheren Kletterbetrieb ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.

1.4 Änderungen der Geschäftsordnung werden in der Kletterhalle ausgehängt und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von 2 Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.

2. Benutzerberechtigung

Zur Nutzung der Anlage sind ausschließlich Personen berechtigt, die über ausreichend fachkundige Ausbildung und Erfahrung verfügen, um ein gefahrenfreies und sicheres Klettern mit Seil bzw. ein sicheres Bouldern (seilfreies Klettern mit Absprungmatten bis maximal 4,5 m Höhe) ausüben zu können oder jene Personen, die selbst für eine fachkundige Anleitung durch dritte Personen gesorgt haben. Alle selbständigen Benutzer müssen über ausreichend Kenntnisse zur gefahrenfreien Anwendung von Sicherungstechniken bzw. -maßnahmen verfügen.

Das Klettern in der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr und erfordert auf Grund des erhöhten Sturzrisikos ein hohes Maß an Vorsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung. Das Kletterhallenpersonal führt keine Kontrollen darüber durch, ob die Benutzer der Anlage über ausreichend Kenntnisse verfügen, ob die Sicherungsmaßnahmen richtig umsetzen können oder ob eine fachkundige Aufsichts- bzw. Begleitperson anwesend ist.

2.1 Eine Benutzerberechtigung erlangt jeder, der sich in der Kletteranlage registrieren lässt und gleichzeitig mit seiner Unterschrift und anschließend mit dem Kauf der Eintrittskarte die Geltung der BO, der AGB`s und der Verhaltensregeln in der Kletteranlage akzeptiert.

2.2. Die entsprechenden Check In - bzw. Registrierungsformulare liegen in der Kletterhalle auf. Sie können auch im Internet von unserer Webseite www.kletterzentrum-innsbruck.at heruntergeladen und bereits im Vorfeld zu Hause ausgefüllt werden. Dies erspart bei der Erstregistrierung viel Zeit.

2.3. Erwachsene Anfänger sowie Anfänger jeder Altersstufe sollten einen professionellen Kletterkurs besuchen und sich ausbilden lassen. Ansonsten müssen erwachsene Anfänger das Registrierungsformular für Erwachsene ausfüllen und selbst dafür Sorge tragen, dass sie die Kletteranlage nur unter Anleitung einer fachkundigen, dritten und volljährigen Person benutzen. Diese muss über alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Seilklettern und Bouldern verfügen und die entsprechenden Sicherungstechniken und – maßnahmen anwenden können. Anfänger stehen während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage unter der Aufsicht dieser dritten Person, welche die volle Verantwortung für sie übernimmt und das hierfür benötigte Registrierungsformular für Erwachsene unterzeichnet hat.


2.4 Zwölf- bis dreizehnjährige Kadermitglieder, welche im Verein regelmäßig trainieren und regelmäßig an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen dürfen nur dann unbeaufsichtigt in der Kletterhalle klettern, wenn das hierfür benötigte Registrierungs-formular sowohl von den Eltern als auch vom Vereinstrainer unterschrieben abgegeben wurde.

2.5 Minderjährige bis 14 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen die Kletteranlage nur in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person oder einer fachkundigen Aufsichtsperson im Auftrag der Erziehungsberechtigten benutzen, welche das Registrierungsformular für Erwachsene unterzeichnet hat und während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage die Aufsichtspflicht erfüllt.


2.6 Jugendliche von 14 – 18 Jahre dürfen die Kletteranlage selbständig benutzen, wenn eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ohne diese Einverständniserklärung kann keine freigeschaltete Eintrittskarte ausgestellt werden.

2.7 Kursbesucher dürfen die Kletteranlage nur dann selbständig und ohne Begleitperson benutzen, wenn sie die Registrierung vollständig ausfüllen können. Ansonsten – im Besonderen bei Anfängerkursen - ist immer jener Kursleiter bzw. Trainer für sie zuständig, der die Kursleitung übernommen und das hierfür benötigte Registrierungsformular für Kletterlehrer und Trainer unterzeichnet hat.

2.8 Kletterlehrer oder andere Gruppenleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass unsere Benutzerordnung und unser Regelwerk von den Teilnehmern während der gesamten Verweildauer in der Kletteranlage eingehalten werden. Dies muss mit einem Registrierungsformular für Kletterlehrer bestätigt werden. Kletterlehrer und Trainer sind während der gesamten Verweildauer für die Sicherheit ihrer Kursteilnehmer verantwortlich. Das eigenmächtige Reservieren und Benutzen von Wandbereichen ist ausdrücklich verboten.

2.9 Angebot externer Kletterschulen, Vereine oder anderer Organisationen: Das Anbieten von Kletterkursen und / oder kursähnlichen Veranstaltungen im Kletterzentrum Innsbruck ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt.

2.10 Kraftkammer: Das Training mit freien Hanteln und Seilzügen birgt viele versteckte Gefahren. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und im Umgang mit den Kraftgeräten sollte dieser Bereich nicht selbständig benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell nicht in die Kraftkammer. Minderjährige mit 12 und 13 Jahre und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre dürfen dort ohne Begleitperson oder Trainer bzw. ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht selbständig oder unbeaufsichtigt trainieren. Es gelten die in der Kraftkammer ausgehängten Benutzerregeln.

2.11. Reservierte Bereiche: Im Kletterzentrum Innsbruck ist das Bundesleistungszentrum des Kletterverbandes integriert. Ausgewählte Bereiche der Kletterwände (ZB. großer Überhang indoor oder Boulder - Trainingsbereich im OG) können vom Bundesleistungszentrum jederzeit exklusiv für ein organisiertes Training reserviert werden. In den Kursbereichen (Klettergalerie und Bouldergalerie) ist es den Kletterlehrern der hausinternen Kurse erlaubt, die Bereiche während ihrem Unterricht für sich zu reservieren. Wir bitten um Verständnis.


3. Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Kletterkurse (AGB`S)


3.1 Die Öffnungszeiten für die Benutzung der Kletteranlage werden eigens ausgehängt und sind Montag bis Freitag von 9 – 23 Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertag 9 – 22 Uhr (Änderungen vorbehalten). Beim Routenbau und bei Veranstaltungen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb kommen. Bei vorangekündigten Großveranstaltungen kann die Kletteranlage auch zur Gänze geschlossen werden. Die Benutzung der Anlage wird aber an 320 Tagen im Jahr mit jeweils 8 Stunden pro Tag garantiert.
3.2 Die Eintrittspreise gehen aus unserer Preisliste hervor. Ermäßigungen und erniedrigte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Alterskategorien sind nur mit Vorweis eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich (zB. Alpenvereinsausweis und Personalausweis mit Foto). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthaltes in der Kletteranlage die Eintrittskarte vorzeigen können.
3.3 Kontrollen nach dem Drehkreuz / in der Anlage:

Eintrittskarten sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den legitimierten Inhaber. Wir führen hierzu Kontrollen durch. Die Kontrollzone beginnt nach dem Drehkreuz in der Anlage. Eintrittskarten samt Lichtbildausweis des Nutzers sind auf Verlangen dem Hallenpersonal bzw. Kontrollorganen vorzuweisen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht wird der Datenträger gesperrt und die weitere Benutzung der Anlage verweigert. Eine Anzeige und damit eine strafrechtliche Verfolgung behalten wir uns vor. Wer in der Kontrollzone ohne oder mit einer ungültigen (nicht auf seinen Namen ausgestellten) Karte angetroffen wird, hat zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte zumindest einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten. Die Geltendmachung des tatsächlich verursachten Schadens durch einen Schwarzkletterer behalten wir uns ausdrücklich vor. Missbräuchlich verwendete Karten werden in jedem Fall ersatzlos eingezogen und verlieren ihre Gültigkeit.

3.4. Eintrittskarten:
- Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen / Kategorien übertragbar.
- Missbrauch der Karten wird mit Hallenverweis, vorübergehendem Hallenverbot,
Entrichtung der Schwarzgeldstrafe oder weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen
geahndet

- Berufliche Verhinderungen, Krankheit, Urlaub, Weltreisen oder andere private Motive
führen zu keinen Verlängerungen oder Rückerstattung von Zeitkarten.
- Sollte es bei schweren Verletzungen zu einem ärztlich verordneten Sportverbot
kommen, so können wir dir unter folgenden Bedingungen ein Angebot machen:

- unmittelbar nach deiner Verletzung musst du die ärztliche Bestätigung und deine
gültige Zeitkarte bei uns abgeben
- Bei einer Verletzung im ersten Drittel deiner Zeitkarte verlängern wir die
Karte bis zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 20 %
der jeweiligen Zeitdauer.
- Bei einer Verletzung im zweiten Drittel deiner Zeitkarte verlängern wir die Karte bis
zum Ende deines ärztlich verordneten Sportverbots, maximal aber um 10 % der
jeweiligen Zeitdauer
- Bei späteren Verletzungen im Zeitraum von Zeitkarten besteht kein Anspruch auf
Verlängerungen von Zeitkarten. Eine Rückerstattung von Zeitkarten ist generell nicht möglich.

3.5. Kletterkurse AGB`s:
- Kletterkurse kommen erst ab der genannten Mindestteilnehmerzahl zustande.
- bitte gib unseren Kletterlehrern im Vorfeld über spezielle Probleme oder Vorverletzungen Bescheid, damit beim Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.
- private, schulische oder berufliche Verhinderungen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages.
- Stornobedingungen: bis 10 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50% in Rechnung gestellt. Stornierungen, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgen werden zu 100% verrechnet.
- aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem Kursanfänger regelmäßig am Kurs teilzunehmen.
- kann die Sicherheit auf Grund des Verhaltens eines Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person des Kurses zu verweisen.
- Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.
- das Kursangebot ist auf unserer homepage www.kletterzentrum-innsbruck.at ersichtlich.
- die Anmeldung und Bezahlung für Kurse erfolgt online, bei Privatkursen auch direkt bei uns an der Kassa.
- bei speziellen Fragen bitten wir euch, eine E mail an das Büro der Kletterschule zu richten; kurse(at)kletterzentrum-innsbruck(dot)at oder direkt zu den Bürozeiten der Kletterschule (MO – Fr 16 – 19 Uhr ) anzurufen 0512 / 397340.

3.6. Ausrüstungsverleih:
- Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur jene Personen berechtigt, die die erforderlichen Kenntnisse bzw. Erfahrungen über die anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände kennen. Andernfalls muss selbst für eine Anleitung durch eine fachkundige Person gesorgt werden.
- Kinder und Minderjährige ohne vorliegende Einverständniserklärung sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, sondern lediglich die zuständige Aufsichtsperson.

- die Ausrüstungsgegenstände dürfen ausschließlich in unserer Kletteranlage verwendet werden und werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben.

- jeder Entleiher ist verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese und andere Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.


4. Gefahrenhinweise


4.1 Eigenverantwortung: jeder Nutzer der Kletteranlage ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern oder beim Seilklettern verfügt und diese anwendet; wenn er diese Kenntnisse und Erfahrungen nicht hat, muss er sich selbst um eine fachkundige Anleitung durch eine volljährige Person kümmern.
Die Betreiber der Kletteranlage bzw. das Hallenpersonal führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer der Anlage über oben genannte Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder den richtigen Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen beherrschen.
Die Nutzer nehmen diese Gefahrenhinweise mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmend zur Kenntnis und verpflichten sich, die als Broschüre erhältlichen Verhaltensregeln in der Kletterhalle anzuwenden, um mögliche Risiken zu reduzieren.


4.2 Gefahren in der Halle:

- auf Grund der Gefahren durch ins Seil stürzende Kletterer und durch die Gefahr von herabfallenden Gegenstände (zB Griffbruch, Sicherungsfehler, …) sind die Sturz- und Fallbereiche unterhalb der Kletterwände möglichst zu meiden und sich ergebenden Transitwege außerhalb der Fallbereiche zu benutzen.
- die Sicherungszonen der Kletterpartner gelten als Diskretionszone, sodass sichernde Partner nicht unnötig abgelenkt werden dürfen.
- beim Routenbau oder bei Wartungsarbeiten gilt eine erhöhte Gefahrenstufe durch herabfallende Gegenstände, sodass die gesperrten Bereiche in keinem Fall betreten werden dürfen.
4.3 zusätzliche Gefahren im Outdoorbereich entstehen in Abhängigkeit der Witterung: Wind, Regen, Blitz, Feuchtigkeit, Schnee oder Eis.

4.4. spezielle Gefahren beim Seilklettern: zum Klettern mit Seil ist ein mindestens 50 m langes Seil erforderlich. Stürze beim Klettern, unsachgemäßer Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen und falsche Anwendung von Sicherungstechniken und-maßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden beim Kletterer, beim Sicherer, oder bei unbeteiligten Dritten führen und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Das Abweichen vom vorgegebenen Routenverlauf ist verboten, sodass nur die vorgesehene Schlingenreihe verwendet werden darf. Durch das Verlassen der vorgesehenen Schlingenreihe können Strukturen und große Griffe eingeschnitten werden, wodurch es zu Seilbeschädigungen kommen kann.
Es ist immer aufmerksam zu sichern, die Gefahrenzonen von stürzenden Kletterern oder herabfallenden Gegenständen zu meiden und die Gebrauchsanweisungen der Ausrüstungsgegenstände (vor allem der Sicherungsgeräte) aufmerksam zu studieren. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich immer noch durch Sicherungsfehler bzw. durch falsche Anwendung der Sicherungsgeräte und durch falsch oder unvollständig eingebundene Sicherungsknoten (zB. Wirbelverletzungen). Daher unsere Bitte: überprüft die Sicherungsfähigkeiten eurer Seilpartner.

4.5. spezielle Gefahren beim Bouldern: Stürze beim Bouldern aus großen Höhen können zu schweren Gesundheits- und Körperverletzungen beim Kletterer oder bei unbeteiligten Dritten und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Versuche, das Risiko deinem Eigenkönnen anzupassen und vermehrt abzuklettern, anstatt abzuspringen. Versuche dabei, mit beiden Beinen gleichzeitig und mit einer gewissen Körperspannung zu landen und anschließend abzurollen. Meide die Sturzzone anderer Kletterer. Die meisten Unfälle ereignen sich bei unkontrollierten Stürzen zur Seite und bei Stürzen nach hinten, wo mit den Füßen schief und versetzt aufgekommen wird (zB. Sprunggelenksverletzungen) oder zuerst mit den Armen abgestützt werden muss (zB. Armbruch). Lasst euch bei großen Höhen oder bei schwierigen Bouldern spotten.
4.6.spezielle Gefahren beim Klettern mit den Toppas- Geräten (automatische Stahlseilsicherung): Mit den Toppasgeräten darf nur geradlinig nach oben und mit ausreichend Abstand zu den Seilkletterern geklettert werden. Das Klettern diagonal durch die Wand ist verboten! Stürze von Seilkletterer in das Stahlseil der Toppasgeräte können zu gefährlichen Unfällen, im Extremfall sogar zu Seilrissen führen. Aus diesem Grunde dürfen die Toppasgeräte nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen (3 Hakenreihen pro Gerät) verwendet werden. Nach dem Gebrauch sind die Seile wieder an den Abdeckungsplanen zu fixieren. Gegenseitige Rücksichtnahme und Absprachen sind erforderlich. Besondere Vorsicht ist durch den fehlenden Partnercheck geboten. Die meisten Unfälle ereignen sich deswegen, weil sich die Benützer vergessen mit dem Karabiner einzuhängen und dadurch ungesichert die Wände hochklettern.
4.7 Kinder und Minderjährige: Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen sichernde Personen und andere Kletterer abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Kletterern und Boulderern und im Bereich von herabfallenden Gegenständen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren, im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Deswegen müssen Minderjährigen (ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) während des gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage vom zuständigen Gruppenleiter oder von andern fachkundig ausgebildeten Erwachsenen (im Auftrag der Erziehungsberechtigten) ununterbrochen beaufsichtigt werden.


5. Hygiene und Ordnung



5.1. Straßenschuhe: das Betreten der sensiblen Sicherheitsböden im Boulderbereich und im Seilkletterbereich ist mit Straßenschuhen nicht erlaubt. Bitte sauberes, trockenes und weiches Schuhwerk verwenden und keine harten Gegenstände auf die Sicherheitsböden legen!

5.2 Garderobe: Wir möchten, dass sich die Kletterer nicht im Freien oder im offenen Kletterhallenbereich umziehen, sondern die hierfür eingerichteten Garderoben benutzen. Bitte nehmt euch zum Verschließen der Garderobenkästen eine 2 € Münze mit. Reparaturkosten werden verrechnet. Für Garderobe wird nicht gehaftet!

5.3. Rücksäcke und Taschen nicht in die Kletterhalle mitnehmen. Bitte beschränkt euch auf das Nötigste und verschließt eure restlichen Kletterutensilien und vor allem die Wertgegenstände in den Garderobenkästen. Aus den herumliegenden Rucksäcken und Taschen in der Kletterhalle werden immer wieder Wertgegenstände oder Kletterutensilien geklaut. Unser Tipp: alles Nötige in einem weichen Seilkorb verstauen und von Route zu Route mitnehmen. Frei herumliegende Gegenstände, Flaschen, Taschen oder Rucksäcke stellen Hindernisse dar und werden von uns verräumt.

5.4. Handy, Musik und Tiere : wir bitten die Benutzer der Kletteranlage während ihres Besuches das Handy lautlos zu schalten und in den Garderoben / Schließfächern zu verstauen. Es kann dich ablenken oder herunterfallen. Das Telefonieren während dem Klettern / Sichern ist strengstens verboten. Trage keine Kopfhörer: laute Musik beeinträchtigt deine Aufmerksamkeit und du kannst die Gefahren nicht hören! Das Mitnehmen von Tieren in die Kletteranlage ist nicht erlaubt.
5.5. Oben Ohne: Das Klettern ohne T Shirt im Innenbereich und auf allen Bouldermatten ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Dieser Körperkult ist in öffentlichen Kletterhallen weniger cool, als so manche Felskletterer annehmen. Vor allem bei sehr viel und sehr engem Betrieb wird der Kontakt mit verschwitzten Personen als äußerst unangenehm empfunden.

5.6. Barfuß Klettern und Barfuß Aufenthalt im Bistro ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Auf Grund der Infektionsgefahr dürfen unsere Verleihschuhe nur mit Socken getragen werden. Für Anfänger und kleine Kinder sind durchaus auch saubere Hallen-Turnschuhe für ein erstes „Probieren“ geeignet.

5.7. Liegen gebliebene oder vergessene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt, sondern kommen in eine hierfür vorgesehene Ablage und werden in regelmäßigen Abständen entsorgt.

5.8 Alkohol und Rauchen. Das Rauchen ist im gesamten Kletterareal (auch im eingezäunten Außenbereich) verboten. Klettere und bouldere nicht nach Alkoholkonsum.

5.9. Staubbelastung: wir weisen darauf hin, dass es bei intensivem Kletterbetrieb für Kleinkinder und für Personen mit Atemwegerkrankungen zu einer erhöhten Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann.


6. Haftung


- Als Anlagenbetreiber übernehmen wir keine Haftung im Falle des Diebstahles oder der Beschädigung von mitgebrachten Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.

- Als Anlagenbetreiber haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf Fehlverhalten durch den Nutzer selbst, andere Nutzer der Kletterhalle oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.

- Als Anlagenbetreiber haften wir (außer bei Personenschäden) lediglich für eine eigene grobe Fahrlässigkeit und / oder eines unseres Erfüllungsgehilfen, sofern es im Zuge des Routensetzens und / oder durch einen Griffbruch zu Schäden kommt. Griffe können sich drehen oder brechen, ohne dass dies für uns als Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.

- Schadenersatzansprüche gegen uns sind der Höhe nach mit der zum Schadenszeitpunkt bestehenden Versicherungssumme unserer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, die sich derzeit auf € 5.000.000,00 beläuft, begrenzt.


7. Datenschutz:


7.1. Allgemeines:

Als Anlagenbetreiben legen wir auf die Privatsphäre jedes Nutzers großen Wert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt daher stets im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000). Alle Mitarbeiter des Anlagenbetreibers sind zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 15 DSG 2000 verpflichtet worden.

7.2 Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten:

Wir verarbeiten eure personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht ohne eure Zustimmung. Wir bewahren personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf.
Eine Übermittlung eurer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit eurer Zustimmung. Ausgenommen davon sind Übermittlungen, die zur sicheren Nutzung unserer Websites notwendig sind. Die Überlassung von Daten an Auftragsverarbeiter (Dienstleister) erfolgt grundsätzlich nicht.

7.3 Auskunftsrecht:

Entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 habt ihr das Recht, Auskunft über eure von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Für Auskünfte zu Fragen des Datenschutzes und zur Geltendmachung dieses und weiterer Betroffenenrechte (Richtigstellung, Löschung, Widerruf, Widerspruch) meldet euch bitte bei uns (Kontaktdaten: siehe Punkt 1.1 der Benutzerordnung).

7.4. Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 habt ihr das Recht, die Zustimmung zur Verwendung eurer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden wir eure Daten nicht weiter verwenden und sie unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen. Ihr habt weiters das Recht, wegen Verletzung eurer überwiegenden schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen Widerspruch gegen die Verwendung eurer Daten zu erheben. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung werden wir eure Daten unter Beachtung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen innerhalb einer Frist von 8 Wochen löschen.
 

8. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht:


Ist der Nutzer Unternehmer, so ist das für Innsbruck sachlich zuständige Gericht für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Ist der Nutzer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gilt dies nur, wenn er im Gerichtssprengel von Innsbruck seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Ort der Beschäftigung hat. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz des Anlagenbetreibers. Es gilt ausschließlich das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss des nationalen Kollisionsrechts.
 

9. Salvatorische Klausel/Sonstiges


Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Benutzerordnung berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung des Anlagenbetreibers am nächsten kommen. Soweit Schriftlichkeit verlangt wird, genügt auch die Übermittlung per Fax oder per E-Mail diesem Erfordernis.
 












Verhaltensregeln in der Kletteranlage

Die „Verhaltensregeln in der Kletteranlage“ sollen dir in möglichst kompakter Form unsere Gepflogenheiten und die wichtigsten und grundlegendsten Sicherheitshinweise beim Aufenthalt in unserer Kletteranlage vermitteln. Bitte lies dir diese Broschüre zu deiner eigenen Sicherheit aufmerksam durch. Durch das erhöhte Sturzrisiko kann es zu schweren und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen kommen. Spätestens mit dem Kauf der Eintrittskarte bist du zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet. Die zusätzliche Benutzerordnung ist in der Kletterhalle ausgehängt und auf unserer homepage ersichtlich.

Allgemeine Regeln in der Kletteranlage


1. Eigenverantwortung:
Das Klettern ist ein Risikosport und erfolgt auf eigene Verantwortung. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigst du, über alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern und beim Seilklettern zu verfügen, um die benötigten Sicherungsmaßnahmen und alle Ausrüstungsgegenstände richtig prüfen und anwenden zu können, oder selbst für die dementsprechende Anleitung durch eine Fachkraft gesorgt zu haben. Die Kletterhalle führt darüber keine Kontrollen durch. Trotz allem ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.

2. Registrierung, Eintritte, Kurse, Verleih: Vor dem Kauf deiner ersten Eintrittskarte oder deiner Verleihausrüstung musst du dich registrieren lassen. Mit dem Registrierungsformular wirst du auf die Benutzerordnung und auf die Gefahren aufmerksam gemacht. Verleihschuhe dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken getragen werden. Für Anfänger oder kleine Kinder sind für ein erstes Probieren auch saubere Hallenturnschuhe durchaus geeignet. Bei unseren Kletterkursen wirst du vom Kletterlehrer abgeholt und in den Kursbereich begleitet, wo du eine separate Leihausrüstung zur Verfügung bekommst. Alle Details zu Verletzungen, Krankheit, Verhinderung bei Kursen oder Kartenverlust sind in der Benutzerordnung ersichtlich.

3. Minderjährige: Minderjährige dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Begleitperson die Kletteranlage benutzen. Ausgenomen sind Jugendliche von 14 bis 18 Jahre, die eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorweisen können oder 12 – 13 jährige Kaderathleten mit Unterschrift der Eltern und des Vereinstrainers (bitte die Benutzerordnung genau lesen). Mit der Ausnahme vom Kinderparadies ist das Spielen und Herumlaufen in der gesamten Kletteranlage verboten. Eltern haften für ihre Kinder.

4. Umkleidegarderoben: Das Umkleiden erfolgt ausschließlich in den Garderoben. Wir bitten dich, eine 2 € Münze mitzunehmen, dich auf die wesentlichsten Ausrüstungsgegenstände zu reduzieren und alles andere im Garderobenkasten zu verschließen. Bitte keine Rücksäcke in die Kletteranlage mitnehmen und die Sicherheitsböden nicht mit Straßenschuhen betreten. Liegen gebliebene Sachen werden regelmäßig entsorgt. Für die Garderobe wird nicht gehaftet!

5. Gefahrenbereich (Sturzzone und Diskretionszone): Sobald du dich als Besucher oder Kletterer in den Kletter- oder Boulderbereich begibst solltest du den Sturzbereich von Kletterern und Boulderern über dir ständig meiden. Halte dich auch nicht im Fallbereich von ihnen und von möglichen herabfallenden Gegenständen auf (zB Griffbruch). Bitte keine harten Gegenstände oder andere Hindernisse im Sturzbereich von Kletterern abstellen. Der Bereich in dem Kletterpartner sichern oder spotten wird auch als Diskretionszone bezeichnet, in der die Sicherungspartner nicht abgelenkt werden sollten.
6. Handy, Musik, Tiere, Schmuck, Rauchen, Alkohol und viele andere logische Sachen: Klettere nie nach dem Konsum von Alkohol. Das Rauchen ist in der gesamten Kletteranlage verboten. Lass dein Handy wenn möglich ausgeschalten in deinem Garderobenkasten, das Telefonieren während dem Klettern oder Sichern ist strengstens verboten. Auch das Hören von Musik mit Kopfhören beeinträchtigt deine Aufmerksamkeit und ist gefährlich. Ringe, Halsketten oder andere Schmuckstücke können an Haken oder Griffen hängen bleiben und genauso wie das Tragen von langen offenen Haaren zu sehr unangenehmen Verletzungen führen. Das Mitbringen von Tieren in die Kletteranlage ist nicht erlaubt.

7. Markierungen, Veränderungen, Beschädigungen: Als Gast in unserer Anlage ist es dir nicht erlaubt, Markierungen oder Beschriftungen anzubringen oder Griffe zu verdrehen. Sollten dir lockere bzw. verdrehte Griffe oder Beschädigungen (zB. kaputte Griffe, Kletterplatten, Karabiner, Schlingen u.a.) auffallen, so bitten wir dich, dies bei uns zu melden.

8. Unfälle: Alle Nutzer der Anlage sind bei Unfällen zur Hilfeleistung verpflichtet und müssen im Fall einer polizeilichen Unfallaufnahme die Personalien bekanntgeben. Hierbei wird auch auf das korrekt ausgefüllte Registrierungsformular zurückgegriffen. Wir bitten dich, Unfälle aller Art unverzüglich bei unserem Hallenpersonal zu melden.

9. Staubbelastung: Bei sehr intensivem Kletterbetrieb kann es für Kleinkinder und Personen mit Atemwegerkrankungen zu einer erhöhten Staub- und Magnesiumbelastung kommen.

10. Barfuß und Oben Ohne: das Barfußklettern, Barfuß im Bistro und das Klettern bzw der Aufenthalt ohne T Shirt ist in unserer Kletteranlage nicht erlaubt. Der Kontakt mit Fußpilz oder verschwitzten Körpern wird als unhygienisch empfunden.


11. Boulderregeln („sicher Bouldern“):


a. Aufwärmen: Beim Bouldern und Abspringen treten sehr hohe Belastungen auf. Wärme dich außerhalb der Gefahrenzonen dementsprechend auf, um Verletzungen vorzubeugen.

b. Sturzraum freihalten: bitte keine Gegenstände (Bürsten, Flaschen, Magnesiumbeutel, …) auf die Bouldermatten legen, sondern die hierfür vorgesehen Ablageflächen benutzen. Halte dich nie im Sturzbereich unterhalb, seitlich oder hinter den Boulderern auf und halte beim Bouldern ausreichend Abstand.
c. Spotten und Sichern: ungünstige Stürze können zu schweren Verletzungen führen. Bitte unterstützt euch gegenseitig und gebt euch im Bedarfsfall die nötige Sicherungshilfe. Achte dabei aber darauf, dass der Boulderer nicht auf dich fallen kann.
d. Kinder und Spielen: Mit Ausnahme vom Kinderparadies ist das Spielen und Herumlaufen in der Kletteranlage verboten. Nehmt besondere Rücksicht auf Kinder, sie benötigen im Boulderraum ständige Aufsicht. Kleinkinder sollten immer in Reichweite gespottet werden und daher nicht höher als ca 3 m bouldern.
e. Boulderhöhe: Schülern und Anfänger wird eine maximale Boulderhöhe von 3,5 – 4 m empfohlen. Die maximale Boulderhöhe beträgt 4,5 m.
f. Bouldersystem: Es gibt sogenannte Top Out Bulder, die maximal 4 m hoch sind und bei denen am oberen Ende auf die dahinterliegende Brüstung ausgestiegen werden kann. Bitte an der vorgesehene Stelle abklettern und nicht abspringen. Alle anderen Boulder sind oben mit einer Stop-Markierung versehen und dürfen nicht „ausgestiegen“ werden. Der Aufenthalt auf den Plattformen oberhalb der Boulderfläche ist strengstens verboten!

g. Bouldern nach Farben und Trainingsbereiche: In unserer Boulderanlage gibt es Bereiche, wo Boulder für Hände und Füße nach einer jeweiligen Farbe geschraubt sind und andere Bereiche, in denen die Boulder für Trainingszwecke frei definiert werden können. Es ist aber nicht erlaubt, hierfür Markierungen mit Magnesium oder Tape anzubringen!

h. Abspringen oder Abklettern: Wähle das Risiko und die Höhe deinem Können entsprechend, sodass du beim Abspringen noch sicher landen kannst. Lande dabei mit beiden Beinen und mit etwas Körperspannung und rolle dich anschließend ab. Wenn möglich ist das Abklettern dem Abspringen vorzuziehen. All das schont deinen Rücken und beugt Verletzungen vor. Am meisten Unfälle ereignen sich durch seitliche Landung mit den Füßen (Sprunggelenk …) oder Landung nach hinten mit abstützenden Händen (Armbruch …)
i. Reservierte Bereiche (BLZ und Kursbereiche): In den reservierten Bereichen des Bundesleistungszentrums oder der Kursbereiche haben die jeweiligen Gruppen das exklusive Nutzungsrecht. Wir bitten dich, diese abgesperrten Bereiche zu respektieren. Die jeweiligen Zeiten hierfür sind auf den Anzeigetafeln oder auch im Internet ersichtlich. Außerhalb dieser reservierten Zeiten darf natürlich überall geklettert werden.

j. Kinderparadies und Kraftraum: Im Kinderbereich befindet sich eine integrierte Therapiekletterwand. Wir bitten euch, die reservierten, im Internet ersichtlichen und vor Ort angeschlagenen Zeiten zu beachten. Der Aufenthalt im Kraftraum ist Kindern nicht gestattet.


12. Regeln beim Seilkletter („Sicher Klettern“):


a. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme: Jeder Kletterer benutzt die Kletterwände eigenverantwortlich, Minderjährige oder Anfänger unter fachkundiger Anleitung. Dabei sollte sich jeder so verhalten, dass niemanden behindert, gefährdet oder verletzt wird. Pass die Schwierigkeiten der Routen deinem Eigenkönnen an und vermiede bei viel Betrieb unnötig weite Stürze. Bei unerwarteten Stürzen bis zum 5 Haken droht Bodensturzgefahr.

b. Sturzräume meiden und freihalten: achte bereits beim Betreten des Seilkletterbereiches darauf, dich nicht in den Sturz- oder Fallbereich von Kletterern zu begeben und halte dich möglichst in gefahrenfreien Zonen auf. Griffe können sich drehen oder brechen, sodass es jederzeit zu spontanen Stürzen kommen kann. Ein Blick nach oben und zur Seite kann unnötige Kollisionen verhindern. Im Sturzbereich der Kletterer oder in der Diskretionszone der Sicherer dürfen keine harten Gegenstände oder Hindernisse liegen (Trinkflaschen, Sicherungsgeräte, …). Sie führen zu Verletzungen beim Abspringen oder zu Stolpern beim Sichern.

c. Ausrüstungsgegenstände: mach dich mit dem Verleihmaterial oder deiner eigenen Ausrüstung vertraut und benutze es den Bedienungsanleitungen und den aktuellen Lehrmeinungen entsprechend. Bei den verschiedenen Sicherungsgeräten und -techniken sollten das jeweilige Bremshand- und das Führungshandprinzip eingehalten werden. Wir empfehlen beim Sportklettern die Verwendung von Halbautomaten (Grigri, Smart, Ergo, …)
d. Partnercheck vor jedem Start: Hauptursachen für tödliche Kletterunfälle sind folgende drei Fehlerquellen: 1. fehlerhaft eingebundene Sicherungsknoten im Klettergurt, 2. Fehlerhafte Handhabung des Sicherungsgerätes und 3. mangelnde Sicherungs-kompetenz des Kletterpartners.
Vergewissere dich daher vor jedem Start über den korrekt geschlossenen Klettergurt, das funktionierenden Sicherungsgerät, den geschlossenen Sicherungskarabiner, der ausreichenden Seillänge, den Knoten im Seilende und vor allem über den korrekten Anseilknoten, den korrekten Anseilpunkt und über die Sicherungskompetenzen deines Kletterpartners für den Fall eines unerwarteten Sturzes
Schütze dein Leben und hab den Mut, andere Kletterer auf Fehler aufmerksam zu machen!
e. Einbinden im Gurt: Beim Klettern im Vorstieg und im Nachstieg wird das Seil direkt im Gurt eingebunden (Achter oder Bulin). Lediglich bei den Top Rope-Stationen (ohne Zwischensicherungen) oder bei den Toppas-Stationen kannst du dich alternativ auch mit einem Safebinder (3-fach Verschluss) oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.
f. Top Rope Klettern oder Klettern im Nachstieg: ist nur dann erlaubt, wenn die zwei gegengleichen Karabiner am Ende der Route eingehängt sind. Mit Sicherung mitten in der Wand ist das Top Rope Klettern (Seil ohne Zwischensicherungen) und das Nachstiegsklettern (mit Aushängen der Zwischensicherungen) strengstens verboten. Das Klettern im Nachstieg mit Seil auf halber Wandhöhe (zB. nach Abbruch eines Kletterversuches, Intervalltraining) ist nur dann erlaubt, wenn alle Zwischensicherungen eingehängt bleiben! Vorsicht vor Pendelgefahr bei überhängenden Bereichen.
g. Standort beim Sichern und Verhalten beim Sichern: unmittelbar vor der Kletterwand ist jene Diskretionszone, in der sich der Sicherer voll auf seine Aufgabe konzentrieren muss. Lass dich nicht ablenken und wähle deinen Standort für das Sichern nur knapp hinter und nur knapp seitlich der ersten Zwischensicherung. Versuche bewegungsbereit und ohne Schlappseil zu sichern, beobachte deinen Partner genau und vereinbare verbale oder nonverbale Seilkommandos. Starker Gewichtsunterschied kann durch zusätzliche Reibung verringert werden, indem eine eigene, erste Zwischensicherung in der Nachbarslinie eingehängt wird, oder das Sicherungsgerät „Ohm“ verwendet wird. Kinder oder Anfänger dürfen durch das Sichern schwererer Personen nicht überfordert werden. Das Ablassen des Partners erfolgt langsam und gleichmäßig.
h. Abstand in der Kletterwand und Überholen anderer Kletterer: studiere vor dem Start den Verlauf deiner Linie und halte beim Klettern in der Wand ausreichend Abstand nach oben, nach unten und zur Seite. Vermeide Pendelstürze und klettere nicht in den Sturzraum anderer Kletterer hinein. Überhole in der Nachbarlinie nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“. Beim Überholen darf dein neuer Sturzraum nicht zur Gefahr für den soeben überholten Kletterer werden.

i. Route besetzt: das Reservieren einzelner Routen oder ganzer Wandbereiche ist kostenpflichtig und nur in Rücksprache mit der Hallenleitung erlaubt. Nach jedem Durchstieg ist das Seil sofort abzuziehen und somit die Route wieder freizugeben. Vorsicht: unnötig langes Ausbouldern oder Rasten in den Routen provoziert riskante Überholmanöver anderer Kletterer. Intervalltrainings, ständiges Auf- und Abklettern und dergleichen besetzen die Linien und sind daher nur bei wenig Kletterbetrieb erlaubt.
j. Seilverlauf und Toppas: die Kletterlinien verlaufen grundsätzlich in jeder Hakenreihe gerade nach oben. Es ist nicht erlaubt, benachbarte Schlingen oder das benachbarte Top Vor allem bei den Toppas Geräten (automatische Stahlseilsicherung) ist erhöhte Vorsicht geboten und ausreichend Abstand einzuhalten.



 

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